BGM Fördermaßnahmen

Neben der steuerlichen Erleichterung für BGM-Maßnahmen haben Unternehmen auch die Möglichkeit, Zuschüsse über Gesetzliche Krankenversicherungen zu erhalten.


Gesetzliche Krankenversicherungen

Förderfähige Handlungsfelder und Kriterien für Zuschüsse durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen sind im Leitfaden Prävention nach § 20 SGB V des GKV Spitzenverbands verankert, an dem sich auch meine Angebote orientieren, insbespondere mit Bezug auf Kapitel 5 (Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement) sowie Kapitel 6 zur Betrieblichen Gesundheitsförderung.

Interessierte Unternehmen können sich an jede Krankenkasse ihrer Wahl wenden, bei der ein Teil der Beschäftigten versichert ist. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen kann das die Umsetzung und Durchführung von BGM-Prozessen finanziell erleichtern.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Entsprechend der seit 1. Januar 2019 gültigen Fassung des § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Aufwendungen von Arbeitgebern für Leistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“ einkommensteuerfrei.

In einer Umsetzungshilfe des Bundesministeriums der Finanzen sind die Anforderungen an die steuerfreien Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (bis 600,- € pro Mitarbeiter*in/Jahr) näher beschrieben.

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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